Let's Kautsch e.V
Schaffentorstraße 14
99974 Mühlhausen
- eingetragen bei dem Amtsgericht Kiel VR6618 KI -
1. Jedes Vereinsmitglied (m, w, d nachstehend Vereinsmitglied), welches eine Aufgabe im Verein erfüllt, hat die Möglichkeit, Zugriffsrechte (fortlaufend Schlüssel genannt) zu bekommen, sofern diese zur Ausübung seiner Tätigkeit unabdingbar sind. Ob und in welchem Umfang vereinsfremde Personen Schlüssel erhalten, wird im absoluten Einzelfall und ausschließlich durch den Vorstand entschieden.
2. Die Vergabe von Ingame- Berechtigungen erfolgt durch die Projektleiter und ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung, kann jedoch zur Nichtgewährung führen.
3. Die Vergabe der Schlüssel erfolgt durch den Vorstand. Je nach Art der Anfrage wird in Absprache mit den Projektleitern, den Administratoren der einzelnen Bereiche oder durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes entschieden, ob der beantragte Schlüssel zu gewähren ist. Die Übermittlung des Schlüssels erfolgt elektronisch. Absagen werden begründet per Mail an das Vereinsmitglied übermittelt.
4. Der überlassene Schlüssel ist ausschließlich nur für das antragsstellende Vereinsmitglied bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt, auch dann, wenn besagte dritte Person bekanntermaßen einen Schlüssel besitzt. Schlüssel werden nur von den in Punkt 3 genannten Organen vergeben.
5. Der Antragsteller verpflichtet sich, den ihm überlassenen Schlüssel ausschließlich im Sinne des Vereins und/ oder deren Projekte verwenden.
Jegliche private, zweckfremde Aktivität und Nutzung der Vereinsressourcen sind untersagt.
6. Das Vereinsmitglied erklärt stets nach bestem Wissen auf die Vereinsressourcen einzuwirken und zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs und/ oder die Nutzbarkeit der durch den Verein angebotenen Dienste im Zweifelsfall eine zweite Meinung durch Teammitglieder oder dem Technischen Administrator einzuholen.
7. Das Antragstellende Vereinsmitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass der Schlüssel bestmöglich vor Zugriff Dritter geschützt ist. Dieses ist auch bei Speicherung des Schlüssels auf externe Speicher, Medien, Clouddienste/ Home PC und/ oder handschriftlichen Aufzeichnungen der Fall.
8. Das Vereinsmitglied erklärt, dass es jegliche Änderung seiner Tätigkeit selbständig meldet und den Schlüssel bei Nichtausübung „zurück“ gibt.
9. Im Falle des Verlustes und/ oder des Verdachtes auf Zugriff Dritter auf den überlassenen Schlüssel sowie Fremdzugriff auf Vereinsressourcen durch Dritte oder nicht berechtigte Personen verpflichtet sich das Vereinsmitglied umgehend den Vorstand zu informieren.
10. Bei Zuwiderhandlung gegen die Punkte 4, 5, 6, 7, 8,9 und/ oder durch Handlungen im Allgemeinen, die Spielserver oder auf den vom Verein bereitgestellten Diensten sowie öffentlich zugänglichen Medien und/ oder an den Vorstand dargelegten Verstößen gegen die Vereinssatzung und der daraus resultierenden Pflichten den Verein vor sowohl materiellen wie ideellen Schaden zu bewahren, behält sich der Vorstand ausdrücklich vor, unmittelbar den Schlüssel zu entziehen, um weiteren Schaden abzuwenden.
11. Sollte durch die im Punkt 6 vereinbarte Verpflichtung und/ oder einer oder mehrere im Punkt 10 beschriebenen Zuwiderhandlungen finanzieller Schaden entstehen, behält sich der Vorstand der Lets Kautsch e.V. vor, diesen nach Prüfung und unter Anhörung des Vereinsmitgliedes, welches den Schlüssel inne hat, geltend zu machen.